EPP und Schwerbehinderung

Der Schweregrad einer EPP variiert stark zwischen einzelnen Betroffenen. Während für die meisten ein relativ normales Leben möglich ist, gibt es immer wieder Personen mit einer extrem ausgeprägten Empfindlichkeit auf Sonnen- und zum Teil sogar künstliches Licht. In einigen Fällen sind die Einschränkungen so groß, dass keinem geregelten Berufsleben nachgegangen werden kann.

Die Schwierigkeit bei der EPP liegt nun darin, dass sie nach den gängigen Definitionen keine Behinderung ist, obwohl sie eine massive Einschränkung darstellt. Die Anerkennung eines Schwerbehindertengrades kann unter diesen Umständen ernorm schwierig sein, spezifische Hilfestellungen für den Alltag existieren für EPP ohnehin nicht – es gibt beispielsweise für EPPler kein Recht auf Sitzplatzwahl im Büro und öffentlichen Verkehrsmitteln, obwohl dies eine sehr effektive und einfache Maßnahme wäre.

Die Anerkennung der EPP als Schwerbehinderung wird beim zustädigen Versorgungsamt beantragt. Nach dem Ermessen der zuständigen Behörde fällt der GdB sehr unterschiedlich aus. Im Verein gibt es dazu Ansprechpartner mit Erfahrung, es kann über den Vorstand Kontakt aufgenommen werden.