Förderung durch die Krankenkassen
Seit 2017 wurde unsere Arbeit durchgängig im Rahmen des § 20h SGB V mit
einem pauschalen Betrag aus kassenartenübergreifenden Fördermitteln von der GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gefördert.
Wir bedanken uns hiermit im Namen aller Patienten ganz herzlich für die Förderung mit jeweils 10.000 € in den Jahren 2017 – 2020, und 5.000 € in 2021, ebenso 6.500€ im Jahr 2024.
Zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gehören
der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek),
der AOK-Bundesverband, GbR,
der BKK Dachverband e.V.,
der IKK e.V.,
die Knappschaft
die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Transparenzerklärung:
Unsere freiwillige Selbstauskunft zu Spenden von Wirtschaftsunternehmen
aus der Pharma- und Gesundheitsbranche finden Sie hier: